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Risiko der Restschuldversagung beseitigen – vermeiden Sie Stolperfallen bei der Insolvenzantragstellung

  Risiko der Restschuldversagung: Im Falle einer Insolvenz sollte das Risiko einer Nichterteilung der Restschuldbefreiung möglichst gering sein. Hier spielen viele Faktoren mit rein, die schon bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen. Bei der Einleitung einer Insolvenz bietet sich deshalb die Hilfe von einem Rechtsanwalt an. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit erfahrenen Rechtsanwälten und einem Fachanwalt für Insolvenz recht gern zum Thema Risiko der Restschuldversagung zur Verfügung. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist immer die sogenannte Restschuldbefreiung. Hier erfolgt die finanzielle Sanierung des Schuldners und Sie dürfen einen Neuanfang wagen. Nach Ablauf des Verfahrens kann Ihnen jedoch auch die Restschuldbefreiung untersagt werden. Dies geschieht häufig aufgrund von Fehlern im Insolvenzantrag. Nach dem langen Verfahren und der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren stehen Sie also wieder am Anfang. Ihre Insolvenzgläubiger besitzen immer noch vollstreckbare Titel und Sie dürfen erst nach mehreren Jahren wieder Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen.

Hilfe mit rechtlicher Beratung

Eine Insolvenz bringt zahlreiche Stolperfallen mit sich. Trotz des durchlaufenen Verfahrens kann Ihnen deshalb die Restschuldbefreiung untersagt werden, wenn beispielsweise Gläubiger in der Liste fehlen. Ebenso sollten Sie alle Zahlungen an die Gläubiger einstellen. Ähnliche Tücken gibt es im Antrag selbst. Reduzieren Sie Ihre psychische Belastung und überlassen Sie die Abwicklung einem Fachmann. Nicht nur Selbstständige können sich hier auf anwaltliche Unterstützung verlassen. Auch bei Privatpersonen bietet sich diese Beratung an. Schließlich sind die öffentlichen Stellen der Schuldnerberatung überlastet und geben Termine nur mit einem langen Vorlauf heraus. Konfrontieren Sie sich nicht weiter mit Problemen, sondern beginnen Sie mit der Lösung.

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Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

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    Risiko der Restschuldversagung: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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