Zum Inhalt springen

Neue Schulden in der Insolvenz: was passiert?

  Neue Schulden in der Insolvenz entstehen auch während einer Insolvenz. Allerdings sollten Sie in der Zeit der Wohlverhaltensphase besonders vorsichtig sein. Sie müssen für die neuen Schulden geradestehen und können diese nicht mit der Restschuldbefreiung streichen. Schlimmer noch: Erfährt ein Gläubiger von den neuen Schulden, so kann er Ihnen die Restschuldbefreiung sogar versagen.

Nicht automatisch versagt

Ihre Restschuldbefreiung ist nicht automatisch in Gefahr, wenn Sie in der Insolvenz neue Schulden machen. Sie brauchen also keine Angst haben, sollten Sie in derartige Umstände gelangen. Allerdings werden Sie nach der Zeit der Insolvenz nur von den Schulden befreit, die bis zum Antrag angelaufen sind. Alle Schulden nach dem Verfahren und während der Wohlverhaltensphase müssen wieder neu beglichen werden. Diese bleiben also bestehen und sind nicht hinfällig. Sämtliche Schulden aus dem Insolvenzantrag unterliegen der Restschuldbefreiung und sind nach der festgelegten Zeit erloschen.

Gefahr: Gläubiger

Machen Sie nach der Eröffnung des Verfahrens neue Schulden, haften Sie ganz normal für diese Schulden. In der Regel müssen Sie diese nach der Restschuldbefreiung zurückbezahlen. Ein Problem ergibt sich jedoch mit den betroffenen Gläubigern. Erfährt ein alter Insolvenzgläubiger von den neuen Schulden, so kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das bedeutet, Sie werden auch die alten Schulden nach der Insolvenz nicht los. Ihr Antrag und alle Mühen waren damit leider umsonst. Aus diesem Grund kann man nur jedem Schuldner raten, besonders vorsichtig mit neuen Schulden umzugehen. Wird Ihnen einmal die Restschuldbefreiung verwehrt, so können Sie erst wieder nach 10 Jahren ein neues Insolvenzverfahren anstreben, um endlich schuldenfrei zu sein.    

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken