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Kostenstundung im Insolvenz­verfahren – geht das? – Wir helfen beim Insolvenzantrag – Gratis und unverbindlich anfragen !

 

Kostenstundung im Insolvenzverfahren: Jedes Insolvenzverfahren bringt Kosten mit sich. Dabei sind die Kosten meist abhängig von der Höhe der Schulden und dem Umfang der Unterlagen. Meist wird das Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn auch die Mindestverfahrenskosten gedeckt werden können. Ebenso möglich ist ein Verfahrenskostenvorschuss, beispielsweise auch durch eine dritte Person. Wendet man diese Vorgaben streng an, würde kaum ein Schuldner in das Insolvenzverfahren gehen können. Hier hilft eine Kostenstundung im Verfahren.

Antrag auf Verfahrenskostenstundung

Auf einen Antrag des Schuldners hin kann er nicht nur die Restschuldbefreiung erhalten, sondern auch die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zu diesem Zeitpunkt stunden. Voraussetzung dafür ist, dass das Vermögen des Schuldners nicht für die Verfahrenskosten ausreicht. Die Stundung umfasst auch die Kosten des Verfahrens im Sinne des Schuldenbereinigungsplans. Außerdem ist das Verfahren bis hin zur Restschuldbefreiung in seinen Kosten gestundet. Die Stundung kann im Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren beantragt werden. Allerdings muss es sich um eine natürliche Person handeln. Unternehmen können beispielsweise keinen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen, wenn sie in die Regelinsolvenz gehen. Bei absoluter Vermögenslosigkeit wird der Eigenantrag des Schuldners auf Insolvenz mit dem Antrag für die Stundung der Kosten gleichgesetzt. Allerdings muss ein Nachweis zur Masselosigkeit erbracht werden.

Wie erfolgt die Stundung?

Die Stundung gilt für jeden Verfahrensabschnitt einzeln. Zunächst müssen die Verfahrenskosten des Eröffnungsverfahrens zurückgestellt werden. Dies bringt nicht automatisch eine Stundung der Kosten in der Wohlverhaltensphase mit sich. Als Schuldner sind Sie hier beispielsweise verpflichtet, die Mindestvergütung von Ihrem Insolvenzverwalter zu tragen. Allerdings ist dieser Betrag jährlich zu zahlen und recht überschaubar.

 

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