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Zwangs­versteigerung droht – wie retten wir unser Haus?

Zwangsversteigerung droht

Ihre Bank hat den Kredit für Ihr Eigenheim gekündigt. Sie können die Kreditraten nicht mehr bezahlen. Ihr Mann ist seit vier Jahren arbeitslos und auch Sie verdienen nicht mehr so viel Geld wie früher. Die Sorge um Ihr Eigenheim bereitet Ihnen schlaflose Nächte. Sie fragen sich sicherlich: Wie kommen wir je wieder aus dieser Schuldenfalle wieder raus?

Zwangsversteigerung droht? Die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht mit den Standorten Göppingen, Leonberg, Stuttgart zeigen Ihnen den richtigen Weg.

Wir nehmen Kontakt zu Ihrer Bank auf, fragen den aktuellen Sachstand ab und werden auf dieser Grundlage mit Ihnen gemeinsam einen individuell gestalteten Ratenzahlungsplan erarbeiten, der Ihre Lebenssituation umfassend berücksichtigt. Der Grund: Die Finanzierung wurde zu einer Zeit gemacht, als Ihre Lebensumstände dafür passten. Der Bank legen wir dann den abgeänderten Tilgungsplan vor, um das Zwangsversteigerungsverfahren zu stoppen. Kommt es zu einer Einigung, so lebt das Kreditverhältnis – mit niedrigeren Raten und einer längeren Laufzeit – wieder auf. Und wir werden auch dann eine Lösung finden, wenn die Bank nicht zustimmt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sg-kanzlei.de/.

Zwangsversteigerung droht? Unsere Stärken

Wir haben als von den Gerichten bestellter Insolvenz- und Zwangsverwalter viele Jahre Erfahrung und wissen, worauf es ankommt. Unsere Mandanten sind für uns nicht nur Kunden oder Auftraggeber. Vielmehr sehen wir den ganzen Menschen mit all seinen Sorgen und Nöten. Wir können uns in Ihre Situation hineinversetzen und werden uns Ihrer Sache behutsam annehmen.

Zwangsversteigerung droht? Vertrauen Sie uns! Wir machen Ihnen den Weg frei!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Behalten Sie die Zeit nach der Privatinsolvenz im Blick. Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.
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