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Verlust der Immobilie durch den Antrag auf Insolvenz?

Verlust der Immobilie? Ist der Traum vom eigenen Haus damit ausgeträumt?

Verlust der Immobilie? Muss ich damit rechnen? Den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung besteht bei nahezu jedem Menschen. Noch schöner ist das Gefühl, sich diesen Traum endlich erfüllt zu haben. Meist läuft die Finanzierung des Kaufs über einen Kredit bei einer Bank ab. Das bedeutet auch: Die Bank ist gleichzeitig Insolvenzgläubiger der Immobilienbesitzer. Bringt der Insolvenzantrag in diesem Fall grundsätzlich den Verlust der Immobilie mit sich?

Keine unbegründete Angst

Schuldner stellen sich bei drohender Verbraucherinsolvenz häufig dieselbe Frage: Darf ich mein Eigenheim behalten oder ist die Immobilie mit dem Antrag auf Insolvenz gänzlich verloren? Viele Betroffene zögern die Insolvenz länger hinaus und leben lieber in Pfändung, statt sich den Gläubigern und den Schulden zu stellen. Die Angst vor dem Totalverlust der eigenen Immobilie ist deutlich größer als die Belastung der Schulden. Diese Angst ist nicht unbegründet. Meistens bringt der Insolvenzantrag auch den Verlust der Immobilie mit sich. Das gilt sowohl in der Privatinsolvenz, als auch in der Regelinsolvenz. Bei beiden Verfahren ist das oberste Ziel die Schuldenfreiheit. Hierfür wird die Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter zur Befriedigung der Gläubiger verwertet. Als Insolvenzmasse zählt das komplette Vermögen des Schuldners, das er vor der Insolvenz hatte und das er während des Verfahrens noch erlangt hat. Hier zählt die Immobilie mit rein. Häuser und auch Wohnungen genießen kein Vollstreckungsschutz und gehören zu den pfändbaren Gegenständen.

Wie wird die Immobilie verwertet?

Die Verwertung der Immobilie bedeutet den Verkauf im Sinne der Gläubiger. Das erwirtschaftete Geld wird dann so gut es geht zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt und gerecht aufgeteilt. Im Verfahren gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Verwertung:

    • Zwangsversteigerung:

Die Zwangsversteigerung ist ein aufwändiges Verfahren mit sehr viel Papierkram. Hier geht das Haus an den Höchstbietenden.

    • Freihändiger Verkauf:

In der Praxis entscheiden sich die Insolvenzverwalter häufig für den freihändigen Verkauf. Die Bank einigt sich als Gläubiger mit dem Verwalter darauf, das Haus oder die Wohnung über einen Makler zu verkaufen. Bei einer Regelinsolvenz muss der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Gläubigerausschusses einholen.    

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