Der Schutzschirm greift als Eröffnungsverfahren im Rahmen einer Insolvenz. Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten bekommt der Schuldner hier die Möglichkeit, sich unter einen groß aufgestellten Schutzschirm zu sichern und von hier die Sanierung des Unternehmens vorzubereiten.
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WP Glossary Term Usage
- Unternehmerinsolvenzschutz: Sanieren oder Zerschlagen? oder nach ESUG: eine Sanierung durch Insolvenz
- ESUG Schutzschirmverfahren – Retten Sie Ihr Unternehmen
- Neuer Anlauf für steuerneutrale Sanierungsgewinne
- Insolvenz: Beratung für GmbH Geschäftsführer – Viele Fragen, die im Vorfeld abzuklären sind
- GmbH-Insolvenz: Wie können Geschäftsführer eine Haftung vermeiden?
- Neues Urteil zur Sanierungsklausel – keine Steuernachzahlungen mehr
- Gesetzlich gültige Insolvenzgründe – Sie sind bedeutsam für Kapitalgesellschaften in der Krise
- Beschluss: BFH kassiert den Sanierungserlass
- Ausschlussklauseln im Insolvenzplan – zulässig?
- Gibt es einen Vorschuss auf Insolvenzgeld? eine Frage, die jeden Mitarbeiter einer insolventen Unternehmung interessiert
- Ziele der Regelinsolvenz
- Erfolgreiche Sanierungsinstrumente in der Insolvenz – bei einem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenvergleich empfiehlt sich das Schutzschirmverfahren
- Der Sanierungskredit für Unternehmen in Notlage – das Mittel der Wahl für eine außergerichtliche Lösung
- Eigenverwaltung: Vorteile und Nachteile – ein Sanierungsinstrument nach ESUG
- Debt-Equity-Swap/ein Instrument im Insolvenzplanverfahren nach dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
- Insolvenz vermeiden durch Abweisung mangels Masse
- Brauche ich bei Insolvenz einen Rechtsanwalt?
- Drohende Insolvenzverschleppung: was tun?
- Insolvenz: Betrieb im eigenen Namen fortführen – mit den Instrumenten des ESUG wie Gläubigerausschuss, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Die Aufgaben des Gläubigerausschusses – das Mitbestimmungsorgan der Geldgeber in der Insolvenz
- Regelinsolvenz bei juristischen Personen
- Was ist ein Sanierungsprivileg? – Sanierungsbeiträge unterliegen nicht dem Nachrang wie die üblichen Insolvenzgläubiger
- So läuft der Schutzschirm ab
- Was sind die Haftungsrisiken bei Überschuldung?
- Besonderheiten der Regelinsolvenz – Eigenverwaltung
- Folgen einer Insolvenzverschleppung – Welche Strafen drohen?
- GmbH: Kann der Insolvenzantrag noch warten? – ansonsten droht die Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverschleppung als Unternehmer – das sollten Sie berücksichtigen
- Freiberufler in der Insolvenz: schließen oder weitermachen? Ein Thema das jeden Interessieren muss!
- Eigenverwaltung – sinnvoll oder nicht? Eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren mit einem minimierten Imageschaden
- Wann darf die Eigenverwaltung aufgehoben werden? – in der Regel dann, wenn den Gläubigern enorme Nachteil durch die Eigenverwaltung drohen
- Haftungsstrukturen in der Unternehmenskrise
- Der Nullplan oder Fast-Nullplan als Insolvenzwerkzeug – nach ESUG (Gesetz zur Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen) ein Muss für jeden Schuldenberater und Insolvenzanwalt