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Privatinsolvenz

Setzen Sie auf unsere kompetente Beratung

Verschuldung ist kein Einzelfall

In Deutschland gibt es mehr als 6,9 Millionen überschuldete Haushalte. Jedes Jahr werden mehr als 90.000 Privatinsolvenzen angemeldet. Dabei gibt es viele Gründe, in eine finanzielle Schieflage zu geraten, welche entgegen gängiger Vorurteile nicht immer mit unvernünftigem Kaufverhalten zu tun haben. Häufig geraten Familien, Privatpersonen oder Selbstständige, bedingt durch äußere Einflüsse, in die „Schuldenfalle“. Bei unerwarteten Belastungen wie einem Jobverlust, einer Scheidung, Erkrankungen oder anderen Schicksalsschlägen können viele ihre Rechnungen plötzlich nicht mehr bezahlen und wissen nicht weiter.

Der größte Fehler in solchen Situationen ist, nichts zu tun. Wer den Tatsachen nicht ins Auge sieht, läuft Gefahr, immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen. Als Schuldner müssen Sie Ihre Notsituation erkennen, Ihre finanzielle Situation prüfen und sich rechtzeitig umfassend beraten lassen.

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen meine Kanzlei und ich Ihnen weiter. Wir geben Rat und begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihre Situation. Unser gemeinsames Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit.

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Schuldnerberatung auf Augenhöhe

Während früher nur Firmen die Möglichkeit hatten, Insolvenz anzumelden, gibt es seit dem am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Reformgesetz auch für Privatpersonen ein solches Verfahren: das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das überschuldeten Personen oder Haushalten eine geordnete Schuldenbefreiung innerhalb von etwa drei bis sechs Jahren ermöglicht. Sie ist allerdings in vielen Fällen erst der letzte Schritt. Davor gibt es noch andere Möglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien.

Zunächst ist es wichtig, sich eine genaue Übersicht über die eigenen Finanzen zu machen. Schauen Sie daher alle Unterlagen zu Ihren Schulden, Einnahmen und Ihrem Vermögen durch, auch die Post Ihrer Gläubiger. Reicht Ihr Einkommen noch zum Leben, obwohl Sie damit alle Schulden tilgen müssen? Bringen Sie diese Unterlagen zu einem Termin mit. Gerne helfen wir Ihnen dabei, wieder die Übersicht über Ihre Finanzlage zu bekommen.

Als erfahrene Anwälte können wir einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit Ihren Gläubigern verhandeln und mit Ihnen ein nachhaltiges Entschuldungskonzept bzw. einen Schuldenbereinigungsplan erstellen.

Sollten diese Maßnahmen nicht helfen, kann für Sie die Privatinsolvenz ein hoffnungsvoller Ausweg sein. Spätestens dann verlangt das Gericht eine aktuelle Aufstellung Ihrer Finanzlage und die Nachweise für die außergerichtlichen Maßnahmen. Den Antrag bereiten wir dann gerne für Sie vor.


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Was bedeutet die Privatinsolvenz für Sie?

Ist die Insolvenz juristisch begleitet und gut geplant, brauchen Sie sich vor dieser Zeit nicht zu fürchten. Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema und gehen den Weg gemeinsam.

Kurz vor einer Privatinsolvenz dürfen Sie nicht mehr frei mit Ihrem Geld umgehen, sondern müssen aufpassen, dass keine unnötigen Ausgaben anfallen. Natürlich dürfen Sie sich weiter maßvoll um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie kümmern. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln insbesondere die Miete, Strom, Gas und Wasser. Komplizierter wird es allerdings mit allen anderen Zahlungen. Wir zeigen Ihnen gern die Grenzen zwischen erlaubten und verbotenen Handlungen auf. Außerdem werden manche Zahlungen unnötig, weil sie später in die Insolvenzmasse fallen. Daher beraten wir Sie auch, welche weiterhin wichtig sind und welche nicht.

Sobald die Privatinsolvenz eröffnet wurde, können die Gläubiger nicht mehr pfänden oder eine eidesstattliche Versicherung verlangen – und Sie können aufatmen.

Während des Insolvenzverfahrens ist dann zwar kein ausschweifender Lebensstil möglich, aber die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, ausreichend Geld zum Leben übrig zu haben. Auf jeden Fall müssen Schuldner deutlich geringere Raten an die Gläubiger zahlen, als sie ihnen eigentlich schulden. Am Ende des Verfahrens werden Ihnen alle Restschulden erlassen und Sie können neu beginnen.