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Pfändungsschutz für Selbstständige?

  Pfändungsschutz für Selbstständige? Schuldner stehen in einer Privatinsolvenz nicht gänzlich ohne Einkommen dar. Hierfür hat der Gesetzgeber die Pfändungsgrenze eingeführt. Unterhalb dieser Grenzen darf das Einkommen also nicht gepfändet werden. Einziger Nachteil: Für Selbstständige gelten diese Grenzen nicht. Wie sieht es also aus mit dem Pfändungsschutz für Selbstständige? Was können Sie also tun? Die normalen Pfändungsgrenzen für monatlichen Einkommen richten sich nach der Höhe des Einkommens und nach den bestehenden Unterhaltspflichten. So können Familien mit Kindern deutlich mehr im Monat behalten. Der gesetzliche Pfändungsschutz ist allerdings auf das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt. Unternehmer haben in diesem Punkt das Nachsehen und stehen nicht automatisch unter dem gesetzlichen Pfändungsschutz. Das Einkommen eines Unternehmens setzt sich meist aus den Zahlungseingängen der Kunden zusammen. Dieses Geld kann und wird von den Gläubigern gepfändet und verwertet werden. Somit bleibt Ihnen auch kein lebensnotwendiges Einkommen in dieser Situation. Wie bestreiten Sie jedoch den Lebensunterhalt?

Vollstreckungsschutz beantragen

Als Unternehmer können und sollten Sie in diesem Fall den Vollstreckungsschutz bei Gericht beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie den gepfändeten Betrag unbedingt für den Lebensunterhalt benötigen. Diese Anträge sind mühselig auszufüllen und wiederholen sich im schlimmsten Fall monatlich. Erst mit der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens genießen auch Sie den Vollstreckungsschutz. Insolvenzgläubiger dürfen Ihnen dann den Lebensunterhalt nicht mehr pfänden. Dafür kann der Insolvenzverwalter jedoch das verfügbare Einkommen in die Insolvenzmasse reinnehmen und verwerten. Sie sollten sich also schon vor der Insolvenz Gedanken machen, wie Sie die ersten Monate finanziell überleben.  

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