Eine Möglichkeit der Pfändung ist die Lohnabtretung oder Lohnpfändung für die Gläubiger. Hierbei geht der pfändbare Betrag des Lohnes direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger weiter.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Eine Möglichkeit der Pfändung ist die Lohnabtretung oder Lohnpfändung für die Gläubiger. Hierbei geht der pfändbare Betrag des Lohnes direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger weiter.
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