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Insolvenztabelle – Was ist das?

 

Die Insolvenztabelle wird vom Insolvenzverwalter geschrieben. Er stellt sie anhand sämtlicher angemeldeten Forderungen zusammen. Natürlich müssen die Forderungen auch von ihm geprüft werden. Danach nimmt die Insolvenztabelle zwei Funktionen ein.

  • Verteilungsquote an die Gläubiger
  • Vollstreckbarer Auszug für die Gläubiger

Die Insolvenztabelle enthält demnach sämtliche Forderungen des Schuldners mit Adresse und Ansprechpartner der Insolvenzgläubiger. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird die vorhandene Insolvenzmasse entsprechend an die Gläubiger verteilt. Hier kommt wieder die Insolvenztabelle zum Einsatz. Somit kann die Verteilung an die Gläubiger gerecht und gleichmäßig vorgenommen werden. Auf Antrag können die Gläubiger einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle erhalten. Dieser Auszug ist vergleichbar mit einem Titel. Der auch als Urteil oder Vollstreckungsbescheid gilt. Vor allem bei Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen kann diese Funktion interessant sein. Wurde für den Gläubiger beispielsweise ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegen den Schuldner festgestellt, so geht diese Forderung nicht in die Restschuldbefreiung mit ein. Das bedeutet: Die Forderung bleibt die nächsten 30 Jahre bestehen. Ein neuer Titel muss nicht erwirkt werden, da hier der vollstreckbare Auszug aus der Insolvenzmasse zählt. Die Vollstreckung zieht sich über das gesamte Vermögen des Schuldners. Hat er also die Wohlverhaltensphase abgeschlossen und sammelt wieder Vermögen an, geht dieser Teil an den Gläubiger mit dem vollstreckbaren Auszug aus der Tabelle.

 

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