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Hochzeit während des Insolvenz­verfahrens

Ist eine Hochzeit während des Insolvenzverfahrens möglich?

Ihre Hochzeit während des Insolvenzverfahrens: Auch während des Insolvenzverfahrens ist eine Hochzeit möglich. Allerdings sollten Schuldner und künftiger Ehepartner einige Dinge bei der Planung und nach der Hochzeit während des Insolvenzverfahrens beachten. Grundsätzlich bezieht sich das Insolvenzverfahren ausschließlich auf den Antragsteller und auch nur er bekommt anschließend nach der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren ist demnach kein Hindernis für eine Hochzeit.

Eigentumsverhältnisse klären

Auch der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzgläubiger dürfen nichts gegen die Hochzeit einzuwenden haben. Der Insolvenzverwalter muss jedoch informiert sein. Das alleinige Eigentum der beiden Partner vor der Ehe wird auch mit einer Hochzeit nicht zum gemeinschaftlichen Eigentum. Das bedeutet: Die Schulden des Partners werden nicht mit übernommen. Ist das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen und man befindet sich noch nicht in der Wohlverhaltensphase, zählt Neuerwerb mit zur Insolvenzmasse. Somit müssen die Eigentumsverhältnisse schon vor der Eheschließung dokumentiert werden. Eine Gütertrennung aufgrund des Insolvenzverfahrens ist nicht zwingend erforderlich. Es entsteht automatisch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Jeder behält hierbei sein eigenes Vermögen. Lediglich die in der Ehe erworbenen Dinge können in die Insolvenz mit reinzählen. Hierbei handelt es sich um gemeinschaftlich angeschaffte Dinge. Aus diesem Grund sollten hier die Eigentumsverhältnisse immer nachgewiesen werden können.

Hochzeitsgeschenke, Hausrat und Freibeträge

Hochzeitsgeschenke können pfändbar sein und zur Insolvenzmasse gehören. Hier entscheidet das Gericht. In der Wohlverhaltensperiode spielt das jedoch keine Rolle mehr. Auch Neuanschaffungen im Haushalt sollten immer auf den anderen Ehepartner laufen. Durch die Heirat ändern sich die Pfändungsfreigrenzen, da eine unterhaltsberechtigte Person hinzugekommen ist. Der pfändbare Teil des Einkommens wird demnach geringer und als Schuldner dürfen Sie mehr von Ihrem Einkommen behalten. Genau aus diesem Grund ist der Insolvenzverwalter über die Hochzeit zu informieren.

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