Zum Inhalt springen

Gerichtliche Schulden­bereinigung – was ist das?

  Der erste Schritt in einer finanziellen Notsituation ist die außergerichtliche Einigung mit den Insolvenzgläubigern. Kommt es in diesem Prozess zu keinem Ergebnis, muss eine gerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt werden. Dieser Plan steht immer noch einem Schritt vor dem Insolvenzverfahren und könnte Ihnen das komplette Verfahren ersparen. Zuständig für den Schuldenplan ist das Insolvenzgericht, was in den meisten Fällen ein Amtsgericht ist. Zunächst müssen Sie sich erkundigen, welches Amtsgericht für Ihren Fall zuständig ist. Hier beantragen Sie die Verfahrenseröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Dazu müssen Sie verschiedene Formulare ausfüllen und legen ebenso weitere Anträge und Bescheinigungen vor. Dazu gehört der Schuldenbereinigungsplan. Daneben muss eine Aufstellung des vorhandenen Vermögens und Einkommen beigelegt werden, ein sogenanntes Vermögensverzeichnis. Dazu kommt ein Verzeichnis aller Insolvenzgläubiger und ihrer Forderungen und eine Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei allen privaten Schuldnern raten wir auch auf einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung.

Gericht prüft die Unterlagen

Das Gericht wird nun diesen Antrag prüfen und in erster Linie eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und den Gläubigern erwirken willen. Genau hier handelt es sich um eine gerichtliche Schuldenbereinigung. Dafür benötigt das Gericht von den Gläubigern die Unterlagen zur Stellungnahme. Somit können sich die Gläubiger äußern. Wenn dies nicht innerhalb eines Monats geschieht, sieht das Gericht das Verhalten als Zustimmung an. Sobald mehr als die Hälfte der Gläubiger der gerichtlichen Schuldenbereinigung zustimmen, so kann ein gerichtlicher Vergleich erwirkt werden. Die Schuldenbereinigung gilt damit als angenommen. Sie brauchen jetzt nur noch die vorgesehenen Zahlungen in der vereinbarten Laufzeit erbringen und sind mit der Erfüllung des Plans schuldenfrei.  

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken