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Falsche Angaben – Droht die Versagung der Restschuld­befreiung?

  Manche Schuldner haben falsche Angaben in ihrem Kreditantrag hinterlegt. In der Regel versagen diese Falschangaben die Restschuldbefreiung. Derartige Schummelei fällt jedoch selten auf, sodass Sie keine Angst um Ihre Restschuldbefreiung haben müssen. Allerdings können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Fällt der Schwindel auf, so müssen Sie für die Schulden haften und erhalten keine Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase. Gerade bei einem Kreditantrag sollten die Angaben richtig sein. Manche Schuldner verschönern diese Angaben jedoch, um den Kredit auch wirklich zu erhalten. Unter ehrlichen Umständen hätten Sie den Antrag vielleicht nicht bewilligt bekommen. Derartige Fälle schließt der Gesetzgeber ausdrücklich von der Restschuldbefreiung aus. Allerdings kommen diese Schummeleien nur selten zum Vorschein und werden nicht bemerkt.

Gläubiger versagen Befreiung von Schulden

Gläubiger können Ihnen auch die Restschuldbefreiung untersagen. Hierbei müssen sie sich ausdrücklich auf die Versagung berufen und den Antrag stellen. Vor Inkrafttretung des Reformgesetzes (01.07.2014) musste der Gläubiger zum Schlusstermin persönlich erscheinen und hier den Antrag stellen. Die meisten Gläubiger sahen von dieser Prozedur ab, da sie mit viel Aufwand verbunden war. Seit dem 01.07.2014 können die Gläubiger auch während des laufenden Verfahrens den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Allerdings sprechen aus der Erfahrung heraus nur in den gravierenden Fällen die Gläubiger wirklich vor Gericht vor. Wir prüfen gern mit ihnen den bestehenden Kreditvertrag hinsichtlich Falschangaben und wägen alle Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen ab.

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