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Beratungs­hilfeschein für Anwaltskosten?

Beratungshilfeschein für Anwaltskosten:

Beratungshilfeschein für Anwaltskosten: Bei geringem Einkommen gab es bis August 2006 noch eine staatliche Beratungshilfe. Schuldner konnten sich an einen Anwalt wenden, um das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Diese Beratungshilfe erhalten Sie nur noch ausnahmsweise und müssen direkt beim Amtsgericht nachfragen.

Den ausgestellten Beratungsschein vom Gericht hat man mit zum Rechtanwalt genommen. Somit war die Kostenfrage von Beginn an geklärt, da der Anwalt seine Gebühren komplett über den Schein abrechnen konnte. Aufgrund zu hoher Kosten für die Staatskasse wurden diese Scheine wieder abgeschafft. Fragen Sie bei Ihrem Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle nach. Bekommen Sie keinen Schein zur Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz ausgestellt, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Zur Vorbereitung gehören das Ausfüllen des Antrages und das Erstellen des Gläubigerverzeichnisses.

Eine andere Möglichkeit sind die öffentlichen Schuldnerberatungen. Hier ist eine Beratung umsonst, jedoch mit einer enormen Warte- und Bearbeitungszeit verbunden.

Professionelle Hilfe lohnt sich

Manchmal lohnt sich die Investition in eine professionelle Beratung. Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe in jedem Fall und stellen Ihnen ein freundliches Team aus Rechtsanwälten zur Verfügung. Dafür erhalten Sie keine Wartezeiten und bekommen sämtliche Möglichkeiten geprüft. Gerade bei anspruchsvollen Fällen mit einer vorherigen Selbstständigkeit sind Beratungsstellen schnell überfragt. Wir kennen viele Wege und Möglichkeiten, Vermögen zu retten und Ihren Lebensunterhalt zu bewahren. Mit uns beenden Sie jegliche Gläubigerzahlungen. Das pfändungsfreie Einkommen steht trotz Zahlungsversprechen nur Ihnen zu. Sobald sämtliche Zahlungen eingestellt sind, werden Sie schnell das nötige Geld für die Beratung zusammenhaben.

 

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
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