Zum Inhalt springen

Autofinanzierung und Leasing in der Insolvenz

Autofinanzierung und Leasing in der Insolvenz: Viele Schuldner nehmen ein Auto mit in die Insolvenz. Hier stellt sich jedoch die Frage, was mit dem Auto genau passiert. Zuerst muss unterschieden werden, ob es sich um ein finanziertes Auto oder um ein eigens Auto handelt. Wichtig: Sie dürfen das Fahrzeug nie vor dem Insolvenzverwalter verstecken!

Bank zählt als Gläubiger

Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Insolvenzgläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste von Ihrem Insolvenzantrag. Somit muss die Bank gleichwertig behandelt werden und Sie dürfen die Raten nicht einfach weiterhin so zahlen. Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger einschließlich der Bank anschreiben. Diese kann Ihnen den Vertrag sofort kündigen, sodass Sie das Auto abgeben müssen. Eine Möglichkeit wäre hier, dass ein Freund für Sie den Finanzierungsvertrag/das Leasing übernimmt und sie es weiterhin nutzen dürfen. Auf diesem Weg können Sie Ihr Fahrzeug behalten. Allerdings muss Ihr Freund den Vertrag komplett in dieser Version fortführen. Die Bank schreibt ihn also nur ohne Änderungen um. Der gleiche Fall zählt bei einem geleasten Auto. Auch hier besteht nur die Möglichkeit, dass ein Freund den Vertrag in der alten Version fortführt.

Leasing in der Insolvenz
Bild-Quelle: Michal Jarmoluk (Pixabay)

Die Bank ist auf der Gläubigerliste

Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Insolvenzgläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste von Ihrem Insolvenzantrag. Somit muss die Bank gleichwertig behandelt werden und Sie dürfen die Raten nicht einfach weiterhin so zahlen. Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger einschließlich der Bank anschreiben. Diese kann Ihnen den Vertrag sofort kündigen, sodass Sie das Auto abgeben müssen. Eine Möglichkeit wäre hier, dass ein Freund für Sie den Finanzierungsvertrag übernimmt und sie es weiterhin nutzen dürfen. Auf diesem Weg können Sie Ihr Fahrzeug behalten. Allerdings muss Ihr Freund den Vertrag komplett in dieser Version fortführen. Die Bank schreibt ihn also nur ohne Änderungen um. Der gleiche Fall zählt bei einem geleasten Auto. Auch hier besteht nur die Möglichkeit, dass ein Freund den Vertrag in der alten Version fortführt.

Leasing: Das eigene Auto behalten

Gehört das Auto Ihnen, wird der Insolvenzverwalter es in jedem Fall verwerten wollen. Möchten Sie das Auto behalten, so müssten Sie das Auto bewerten lassen und diesen Wert in die Insolvenzmasse einzahlen. Somit kaufen Sie Ihr eigenes Auto dem Insolvenzverwalter ab. Auch ältere Fahrzeuge werden vom Insolvenzverwalter noch verwertet und fallen nicht einfach aus die Insolvenzmasse aus. Erhalten Sie jedoch von Ihrem Arbeitgeber ein Bestätigungsschreiben, dass Sie das Fahrzeug zum Ausüben Ihres Berufs benötigen, darf der Insolvenzverwalter Ihnen den Wagen nicht wegnehmen. Oder Sie übertragen den Wagen kurz vor dem Insolvenzverfahren noch auf einen Freund. Deckt der Insolvenzverwalter diesen Transfer aus, kann er jedoch wieder rückgängig gemacht werden.

Sie brauchen professionelle Hilfe beim Leasing in der Insolvenz?

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.

Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher

Mutmacher
Problemlöser
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.

Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken