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Beiordnung eines Anwalts im Insolvenzverfahren

  Beiordnung eines Anwalts im Insolvenzverfahren: Schuldner können sich in ihrem Insolvenzverfahren selbst vertreten. Davon gehen zumindest die Gerichte aus. Die Beiordnung von einem Rechtsanwalt wird aus diesem Grund oft nicht gewährt. Ausnahmen bezüglich der Beiordnung eines Anwalts gibt es nur bei besonders komplizierten Einzelfällen.

Beiordnung eines Anwalts im Insolvenzverfahren: Gründe ausführlich darstellen

Wer einen Anwalt in seinem Insolvenzverfahren benötigt, muss die Gründe hierfür mit dem Antrag auf Verfahrenskostenstundung einreichen. Ebenso ist hier ein Anwalt zu benennen, der als Rechtsbeistand eintreten soll. Wichtige Voraussetzung: Der Anwalt muss die Niederlassung im Bezirk des zuständigen Landgerichts haben. Andernfalls kann er für dieses Verfahren nicht beigeordnet werden. Andere Rechtsanwälte werden nur dann zugelassen, wenn dem Gericht hier keine Mehrkosten entstehen. In den meisten Fällen gewährt das Gericht nur dann die Beiordnung eines Anwalts, wenn auch eine wirtschaftlich denkende und vermögende Partei in diesem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen würden. In anderen Fällen muss sich der Schuldner selbst vor Gericht vertreten. Ebenso ist es denkbar, dass die Beiordnung beispielsweise bei fehlenden Deutschkenntnissen abgelehnt wurde. Auch der erhebliche Umfang von Schulden oder eine hohe Gläubigerzahl berechtigen den Schuldner nicht zu einer Beiordnung. Das gleiche gilt bei der anwaltlichen Vertretung des Gegners.  

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