Millionen von Arbeitnehmern landeten 2020 wegen der Krise durch das SARS-CoV-2 in der Kurzarbeit. Dieses Instrument zur Rettung vor dem Jobverlust stellt die Existenz der Arbeitnehmer sicher. Außerdem erhalten die privaten Haushalte Unterstützung durch das Elterngeld.
Doch ein Ende der Krise ist noch nicht in Sicht, die Maßnahmen dagegen sind befristet.
Keine Panik!
Die Bundesregierung beschloss eine Verlängerung der Maßnahmen zugunsten der privaten Haushalte. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Lage, die Sie betrifft.
Neue Maßnahmen des Bundeskabinetts
Die Bevölkerung wird derzeit regelrecht überflutet von neuen Maßnahmen und Änderungen der bereits bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Gerade für den Laien ist die rechtliche Lage derzeit kaum überschaubar. Wir machen dem ein Ende.
Hier lesen Sie alle Fakten, die Sie betreffen!
1. KURZARBEITERGELD
Viele Unternehmen und Betriebe sehen derzeit keine andere Möglichkeit als ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken.
"Kurzarbeit ist sehr, sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer für unser Land.", so Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister.
Im April waren rund sechs Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit – Deutschland schreibt Rekordzahlen. Damit nimmt der Arbeitsausfall seither langsam wieder ab.
Profitieren auch Sie! Wir besprechen hier, ob Sie profitieren können.
WAS IST KURZARBEIT? Der Ausgangspunkt für Kurzarbeit sind besondere Krisenzeiten in denen Unternehmen stecken, wie jetzt durch das Coronavirus, in denen Unternehmen die Produktion und beziehungsweise oder Dienstleistungen herunterfahren beziehungsweise einstellen. Das bedeutet für Sie als Arbeitnehmer, dass Sie weniger arbeiten, als eigentlich in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Der Arbeitgeber kann in dieser Situation bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
WAS IST KURZARBEITERGELD? Kurzarbeitergeld ist eine Leistung des Staates aus der Arbeitslosenversicherung. Das Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall der Mitarbeiter teilweise aus. So können Arbeitsplätze erhalten bleiben, obwohl nach der aktuellen finanziellen Situation des Unternehmens Entlassungen notwendig wären.
BIS WANN GIBT ES KURZARBEITERGELD? Gute Nachrichten für Sie als Arbeitnehmer: Das Kabinett einigte sich auf die Verlängerung der Auszahlung von Kurzarbeitergeld. Konkret soll das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis Ende 2021.
WELCHE BETRIEBE PROFITIEREN? Die Leistungen erhalten alle Betriebe, die mit der Kurzarbeit spätestens Ende 2020 beginnen. Damit ein Betrieb Kurzarbeit anmelden kann, müssen nun nur noch zehn Prozent (statt zuvor ein Drittel) der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sein. Diese neue Regel gilt bis Ende März 2021.
WIE HOCH IST DAS KURZARBEITERGELD? Sie können sich über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeld freuen: Das Kurzarbeitergeld wird von 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht. Für Berufstätige mit Kindern wird auf 77 Prozent erhöht. Diese Erhöhungen greifen ab dem vierten Monat Kurzarbeit. Ab dem siebten Monat erhalten Sie als Arbeitnehmer 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Arbeitnehmer mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021.
WAS PASSIERT MIT DEN MINIJOBS, DIE ZUSÄTZLICH ZUM NORMALEN JOB AUFGENOMMEN WERDEN? Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 für alle Beschäftigten generell anrechnungsfrei. Das Geld, das Sie hinzuverdienen, dürfen Sie bis zur Grenze, die Ihrem bisherigen vollen Entgelt vor der Krise entsprach, behalten. Die von den Arbeitgebern hierfür gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter werden bis zum 30. Juni 2021 vollständig erstattet. Nach Juni 2021 sollen die Beiträge bis Ende 2021 zur Hälfte erstattet werden. Es besteht jedoch eine Ausnahme: Immer dann, wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiterqualifiziert wird, kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Diese Regel gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit Kurzarbeit beginnen und gilt auch für Leiharbeitnehmer.
2. ELTERNGELD
Haben Sie noch Fragen? Gerade bei existenziellen Sorgen wie diesen brauchen Sie als Verbraucher einen Berater an Ihrer Seite und den kühlen Blick von außen, um alles, was auf Sie einstürmt, auch gut durchstehen zu können. Dafür sind wir da:
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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