Das Gesetz sieht keinen wirklichen Schutz vor einer Zwangsversteigerung vor. Allerdings können Sie auf Antrag das Verfahren für eine Dauer von sechs Monaten einstellen lassen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Das Gesetz sieht keinen wirklichen Schutz vor einer Zwangsversteigerung vor. Allerdings können Sie auf Antrag das Verfahren für eine Dauer von sechs Monaten einstellen lassen.
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