Ist das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag durch die Geschäftsführer oder Vorstände ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Der späteste Zeitpunkt ist drei Wochen nach dem Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.
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WP Glossary Term Usage
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